Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33725
VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922 (https://dejure.org/2021,33725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.2021 - 7 ZB 20.922 (https://dejure.org/2021,33725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 7 ZB 20.922 (https://dejure.org/2021,33725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,33725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JAPO § 30 Abs. 1 S. 1
    Lärmbelästigung bei Prüfungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JAPO § 30 Abs. 1 S. 1
    Erstes Juristisches Staatsexamen; Begründung von Prüfungsbewertungen

  • rechtsportal.de

    JAPO § 30 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Begründung von juristischen Prüfungsbewertungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Zugleich kann der Betroffene nur bei Vorliegen einer Begründung substantiierte Einwendungen gegen die Prüfungsbewertung geltend machen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5.93 - juris Rn. 33; U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - juris Rn. 24 f.).

    Die Klägerin weist unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 - (juris Rn. 35, 36) darauf hin, dass eine Prüfungsbewertung dann unzureichend begründet sei, wenn sie lediglich "pauschal Kritik" übe.

    Schließt sich der Zweitkorrektor der Begründung des Erstkorrektors an, muss er diese nicht mit eigenen Worten wiederholen, sondern es reicht - wie hier - die kurze Bemerkung, dass er "einverstanden" sei (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5.93 - juris Rn. 38; OVG NW, B.v. 20.12.2011 - 14 E 1274/11 - juris Rn. 4; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, Rn. 711).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Prüfungsbewertungen sind jedoch wegen des den Prüfern zustehenden Bewertungsspielraums gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (seit BVerwG, U.v. 24.4.1959 - VII C 104.58 - juris Rn. 18; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - juris Rn. 55).

    Denn die Gerichte können die Bewertung der Prüfungsarbeit in dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Umfang (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - juris Rn. 55) nur dann kontrollieren, wenn die tragenden Gründe der Prüfer hinreichend zu erkennen sind.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Zugleich kann der Betroffene nur bei Vorliegen einer Begründung substantiierte Einwendungen gegen die Prüfungsbewertung geltend machen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5.93 - juris Rn. 33; U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - juris Rn. 24 f.).

    Eine nur kurze, aber verständliche Begründung ist daher nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - juris Rn. 28, 30; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 706 ff.) Entscheidend ist, dass der Prüfling anhand der Begründung die grundlegenden Gedankengänge des Korrektors nachvollziehen kann.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Prüfungsbewertungen sind jedoch wegen des den Prüfern zustehenden Bewertungsspielraums gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (seit BVerwG, U.v. 24.4.1959 - VII C 104.58 - juris Rn. 18; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - juris Rn. 55).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Vor diesem Hintergrund erfordert die Darlegung eines Verfahrensmangels hier, dass substantiiert aufgezeigt wird, warum es auf die beantragte Beweiserhebung rechtserheblich ankommt (BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10; B.v. 11.6.2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 19).
  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Nach der - auch von der Klägerin zitierten - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss v. 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90 - juris Rn. 17) ist es in der Regel ausreichend und zweckmäßig, kurzfristige und unvorhergesehene Lärmbelästigungen der Prüflinge durch Schreibzeitverlängerungen auszugleichen.
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 7 ZB 20.922
    Vor diesem Hintergrund erfordert die Darlegung eines Verfahrensmangels hier, dass substantiiert aufgezeigt wird, warum es auf die beantragte Beweiserhebung rechtserheblich ankommt (BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10; B.v. 11.6.2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 14 E 1274/11

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten im Zusammenhang mit der Gewährung von

  • OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots

    [vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 18 sowie Beschluss des Senats vom 2.3.2016 - 2 A 108/15 -, juris, Rn. 12 (m.w.N.)].

    [So auch: BayVGH, Beschluss vom 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 -, juris, Rn. 41 sowie Fischer, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 710].

  • VGH Bayern, 20.11.2023 - 7 ZB 23.153

    Bewertung des zweiten juristischen Staatsexamens

    Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei aber der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 - juris Rn. 18; B.v. - 7 ZB 08.996 - juris Rn. 21).

    Die Anforderungen an die Begründungspflicht einer Prüfungsbewertung (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 - juris Rn. 24 m.w.N.) gelten auch für den Zweitkorrektor.

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 7 ZB 23.819

    Neubewertung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei aber der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. zum Ganzen, BVerwG, B.v. 5.3.2018 - 6 B 71.17 u.a. - BayVBl. 2019, 463 Rn. 8 ff.; BayVGH, B.v. 21.7.2021 - 7 ZB 20.922 - juris Rn. 18; B.v. - 7 ZB 08.996 - juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 26.08.2022 - 12 K 23.21

    Staatsprüfung für die Lehrämter während der COVID-19-Pandemie in Berlin:

    Trifft die ausbildende Behörde derartige Maßnahmen, die aus ihrer Sicht zur Mängelbeseitigung ausreichend sind, liegt es am Prüfling, deren Ungeeignetheit zu rügen, selbst wenn in Bezug auf die Mängel wegen ihrer Offensichtlichkeit ursprünglich keine Rügeobliegenheit bestand (Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 7 ZB 20.922 - juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. November 2015 - 9 S 2284/14 - juris Rn. 13 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2022 - OVG 5 N 54.19 - S. 4 EA; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 482).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht